
Mieter und Vermieter – Rechte und Pflichten
Die Referenten haben freundlicher Weise die verwendeten Präsentationen zur Verfügung gestellt. Diese stehen unten auf dieser Seite zum Download bereit.
„Der Prozess“
Am Landgericht Mönchengladbach finden unter dem Titel „Alles was Recht ist“ regelmäßig Informationsveranstaltungen für die Bürger der Stadt statt. Die Veranstaltungsreihe wird in Kooperation mit der Rheinischen Post und dem Anwaltsverein Mönchengladbach gestaltet. Üblicherweise handelt es sich dabei um Vorträge zu einem bestimmten Rechtsgebiet. Am 15. November 2016 fand unter dem Titel „Der Prozess“ eine Veranstaltung eige-ner Art statt: Im vollständig gefüllten Schwurgerichtssaal des Landgerichts simulierten Schauspieler für Bürger der Stadt einen Strafprozess. Nach Begrüßung der Gäste durch die Präsidentin des Landgerichts Dr. Annette Lehmberg führte der Vorsitzende Richter am Landgericht Lothar Beckers als Moderator durch den Abend und erläuterte den Bürgern das Geschehen. Dabei wurden die Rollen möglichst authentisch besetzt. Das Schöffengericht setzte sich aus dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Helmut Hintz und zwei tatsächlich aktuell am Landgericht tätigen Schöffen zusammen. Staatsanwalt Jonas Bau vertrat die Anklage. Die Rechtsanwälte Kugler und Hußmann gaben Verteidiger und Nebenklagevertreter. Angeklag-ter und Zeugen wurden mit viel schauspielerischem Talent von den Richtern Marten Fleig, Dr. Patrick Lieske, Till Vogel und der Richterin Jana Evers dargestellt. Richter Fabian Novara führte Protokoll. Gegenstand des Strafverfahrens war eine Auseinandersetzung auf einem Schützenfest. Dem Angeklagten Fleig wurde vorgeworfen, den Nebenkläger Vogel, der eine beachtliche, rot geschminkte Narbe quer durch das Gesicht davon getragen hatte, mit einem Bierkrug geschlagen zu haben. Die Zeugen kannten jeweils nur ihre Regieanweisungen. Der Ausgang des Prozesses war offen. Während das Schöffengericht sich beriet, erhielt das Publikum das Wort. Dabei gingen die Einschätzungen, wie der Fall zu entscheiden sei, weit auseinander. Als das Schöffengericht sein Urteil verkündete, erhielt er Angeklagte Fleig zwar eine Haftstrafe, kam aber mit Bewährung davon.

