
Das Landgericht Mönchengladbach ist zu nachfolgenden Zeiten für Sie erreichbar:
- Montags und Dienstags von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
- Mittwochs bis Freitags von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Wegen der beim Landgericht Mönchengladbach eingeführten gleitenden Arbeitszeiten erreichen Sie uns allgemein am besten in der Kernarbeitszeit: montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten können Schriftsätze in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden.
Hinweis
Für Legalisationen und Apostillen gelten abweichend folgende Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Aktuelle Informationen aus dem Landgericht Mönchengladbach finden Sie hier