Das Landgericht ist zuständig für die Angelegenheiten der Referendarinnen und Referendare Jede Volljuristin/Jeder Volljurist durchläuft vor seinem zweiten Staatsexamen zum Zwecke der praktischen Ausbildung ein Referendariat von zur Zeit zwei Jahren Dauer. In Nordrhein-Westfalen werden - mit Ausnahme von Härtefällen und von Bewerbungen mit gesetzlichem Vorrang - grundsätzlich alle Bewerberinnen und Bewerber und damit nicht nur die so genannten "Landeskinder" einheitlich in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Anträge eingestellt. Die von den Bewerberinnen und Bewerbern in der ersten juristischen Staatsprüfung erzielte Punktzahl stellt kein Kriterium für die Reihenfolge der Einstellungen dar. Zuständig für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst sind in Nordrhein-Westfalen die Präsidentin/der Präsident der Oberlandesgerichte in Düsseldorf, Hamm und Köln. Die Bewerbung um die Einstellung ist an den Präsidenten des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk die Bewerberin oder der Bewerber den Vorbereitungsdienst ableisten möchte, zu richten Sie können sich an die Sachbearbeiterin des Landgerichts Mönchengladbach wenden, die Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite stehen werden.
Justizamtsinspektorin Daniela Gotzen-Zimmermann
Raum A 142
Tel: 02161 276-238
Fax: 02161 276-200
E-Mail: Referendarabteilung@lg-moenchengladbach.nrw.de
Justizamtsinspektorin Bettina Gotzen
Raum A 141
Tel: 02161 276-246
Fax: 02161 276-200
E-Mail: Referendarabteilung@lg-moenchengladbach.nrw.de
Ausführliche Informationen über die Stellung und Ausbildung eines Referendars können Sie auch auf den entsprechenden Webseiten des Oberlandesgerichts Düsseldorf finden: Webseite des Oberlandesgerichts Düsseldorf - Referendarabteilung
Wichtige Merkblätter, Anträge und Hinweise für Referendarinnen und Referendare des Landgerichts Mönchengladbach finden Sie hier:
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Speiseplan 45. KW .pdf