Apostillen und Legalisationen sind verschiedene Formen der Beglaubigung von Urkunden und werden im internationalen Urkundenverkehr benötigt.

Voraussetzung für die Erteilung einer Apostille bzw. Legalisation ist die Vorlage der mit einer Original-Unterschrift sowie einem Original-Stempel oder -Siegel versehenen Urkunde. Kopien können nicht beglaubigt werden!

Eine Beglaubigung kann nur auf dem Originaldokument erfolgen.

Die Antragsstellung ist

oder

möglich.

Im Falle weiterer Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Telefon: 02161 276-253 oder -323

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Woche.

Pro Urkunde fällt eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 oder 25,00 € an. Diese Gebühr kann nur in bar entrichtet werden.

Der Präsident des Landgerichts Mönchengladbach erteilt Auslandsbeglaubigungen in folgenden Fällen:

  • Urkunden von Notaren mit Sitz im Landgerichtsbezirk Mönchengladbach
    (Erkelenz, Grevenbroich, Hückelhoven, Jüchen, Mönchengladbach, Mönchengladbach-Rheydt, Niederkrüchten, Rommerskirchen, Schwalmtal, Viersen und Wegberg)
  • Gerichtsurkunden (z. B. Urteile, Beschlüsse, Erbscheine, Registerauszüge usw.) aus dem Landgerichtsbezirk Mönchengladbach
    Bei Scheidungsurteilen bzw. -beschlüssen der Amtsgerichte ist besonders darauf zu achten, dass diese mit einem Rechtskraftvermerk sowie mit einem Ausfertigungsvermerk versehen sind. Für alle gerichtlichen Urkunden gilt außerdem, dass die darauf befindlichen Unterschriften deutlich (z. B. in Druckbuchstaben oder Namensstempel) lesbar und mit einem Dienstsiegel versehen sind (kein elektronischer Stempelaufdruck). 
  • Übersetzerinnen und Übersetzern, die durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Düsseldorf ermächtigt worden sind und deren persönliche Unterschrift bei dem Präsidenten des Landgerichts Mönchengladbach hinterlegt ist, kann auf Antrag bestätigt werden, dass die Unterschrift von der Übersetzerin/dem Übersetzer herrührt und dass sie oder er mit der Anfertigung derartiger Übersetzungen betraut ist.

Sollten Sie noch auf der Suche nach einem passenden Übersetzer sein, nutzen Sie den folgenden Link:
http://www.gerichts-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen

Ergänzend möchten wir Sie noch auf Folgendes aufmerksam machen:
Für die Beglaubigung von städtischen Urkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden,
Zeugnissen usw.) ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig (Telefon: 0211 475-2023 und -2523). 

Ein entsprechender Link befindet sich auf dieser Seite.