Es wird darauf hingewiesen, dass das Parkhaus „Am Gericht“ geschlossen ist. In der unmittelbaren Umgebung des Amts- und Landgerichts stehen lediglich Anwohnerparkplätze zur Verfügung, auf denen maximal zwei Stunden geparkt werden darf. Bitte planen Sie daher bei Ihrer Anreise ein, dass in größerer Entfernung vom Gericht geparkt werden muss, oder nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel.
Quelle: Die Bilder für die Leichte Sprache sind von: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Aktuell Informationen aus der Justiz und dem Land Nordrhein-Westfalen
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Lebenslage: Zeuge
Der Aussage eines Zeugen kommt vor Gericht eine wichtige Aufgabe zu. Dieses Video gibt einen ersten Überblick über Ihre Rechte und Pflichten als Zeuge.