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Parken beim Amts- und Landgericht Mönchengladbach
Es wird darauf hingewiesen, dass das Parkhaus „Am Gericht“ geschlossen ist. In der unmittelbaren Umgebung des Amts- und Landgerichts stehen lediglich Anwohnerparkplätze zur Verfügung, auf denen maximal zwei Stunden geparkt werden darf. Bitte planen Sie daher bei Ihrer Anreise ein, dass in größerer Entfernung vom Gericht geparkt werden muss, oder nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel.





















