InhaltÖffnungszeitenDas Landgericht Mönchengladbach ist zu nachfolgenden Zeiten für Sie erreichbar:
Wegen der beim Landgericht Mönchengladbach eingeführten gleitenden Arbeitszeiten erreichen Sie uns allgemein am besten in der Kernarbeitszeit: montags bis donnerstags von 08.30 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten können Schriftsätze in den Nachtbriefkasten eingeworfen werden. |
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© Der Präsident des Landgerichts, Mönchengladbach 2012