Der vom Präsidium des Landgerichts beschlossene Geschäftsverteilungsplan regelt die Zuständigkeit der Kammern in Strafsachen und Zivilsachen beim Landgericht Mönchengladbach. Der Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen. Maßgeblich ist der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.