Flur Landgericht Quelle: Landgericht Mönchengladbach

Das Landgericht Mönchengladbach ist zu nachfolgenden Zeiten für Sie erreichbar:

  • Montags und Dienstags von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Mittwochs bis Freitags von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Wegen der beim Landgericht Mönchengladbach eingeführten gleitenden Arbeitszeiten erreichen Sie uns allgemein am besten in der Kernarbeitszeit: montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr und freitags von 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten können Schriftsätze in den NachtbriefkastenNachtbriefkasten eingeworfen werden.

Hinweis

Für die Antragstellung bei einer Legalisationen oder Apostillen müssen Sie

oder

beantragen.

Aktuelle Informationen aus dem Landgericht Mönchengladbach finden Sie hier externer_Link