Besucherbereich Sitzungssaal Quelle: Landgericht Mönchengladbach
Öffentliche Gerichtsverhandlungen können von jeder Bürgerin und jedem Bürger unangemeldet besucht werden. Sofern aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund einer Entscheidung des Gerichts die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, erkennen Sie das an den Aushängen und Leuchtanzeigen neben den jeweiligen Saaltüren. Sie können auch aus den Hinweisen zu den Sitzungsterminen auf unserer Internetseite erkennen, wenn eine Verhandlung nicht öffentlich ist. Wenn Sie mit einer Schulklasse oder Gruppe bei Gerichtsverhandlungen zusehen und zuhören möchten, empfiehlt sich eine vorherige Absprache in unserem Hause. Rufen Sie dazu unseren Dezernenten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unter der Rufnummer 02161 276-257 an.