Gebäude des Ambulanter Sozialer Dienstes Quelle: Landgericht Mönchengladbach
Türschild Ambulanter Sozialer Dienst Quelle: Landgericht Mönchengladbach

Der Ambulante Soziale Dienst der Justiz in Nordrhein-Westfalen umfasst die Fachbereiche Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe. Er ist an jedem Sitz eines Landgerichts eingerichtet.

Die Klientel setzt sich überwiegend aus straffällig gewordenen Personen mit vielfältigen Problemlagen zusammen. Die häufigsten Problemlagen sind Arbeitslosigkeit, Überschuldung, Sucht, psychische und physische Beeinträchtigungen, soziale Desintegration und verringerte soziale Kompetenz.

Die Fachbereiche des Ambulanten Sozialen Dienstes greifen zu verschiedenen Zeitpunkten und mit unterschiedlichen Ansätzen in das Leben einer straffällig gewordenen Person ein.

Fachbereich Bewährungshilfe

Dem Fachbereich Bewährungshilfe des Ambulanten sozialen Dienstes der Justiz beim Landgericht Mönchengladbach sind vier Bewährungshilfedienststellen angegliedert. Diese befinden sich in Mönchengladbach, Grevenbroich, Erkelenz und Viersen. Die Bewährungshilfe hat die Aufgabe, verurteilten Straftätern helfend und betreuend zur Seite zu stehen. Nach § 56 Absatz 1 StGB kann das Gericht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, dass der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Hierbei unterstützt ihn der Bewährungshelfer, indem er beispielsweise bei der Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche sowie bei der Schuldenregulierung Hilfestellung bietet.
Für die Betreuung der Probanden stehen insgesamt 29 Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer bereit.

Die Dienststellen des Fachbereiches Bewährungshilfe des Landgerichtsbezirks finden Sie in:

Mönchengladbach
Gneisenaustraße 44 a
41061 Mönchengladbach
Tel.  02161 82360-0
Fax: 02161 82360-27

Mönchengladbach Nebenstelle Rheydt
Bahnhofstraße 26-28
41236 Mönchengladbach
Tel.  02166 64746-20
Fax: 02166 64746-30

Grevenbroich
Lindenstraße 18
41515 Grevenbroich
Tel.: 02181/4757710
Fax: 02181/4757719

Erkelenz
Kölner Straße 50
41812 Erkelenz
Tel.: 02431 97715-0
Fax: 02431 97715-111

Viersen
Löhstraße 1
41747 Viersen
Tel.  02162 816158-0
Fax: 02162 816158-21

Fachbereich Führungsaufsicht

Die Führungsaufsicht gibt Straftätern mit ungünstiger Sozialprognose u.a. nach Verbüßung der Strafhaft oder dem Ende einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie einer Entziehungsanstalt eine Lebenshilfe für den Übergang in die Freiheit und überwacht die Straftäter.

Die Führungsaufsicht wurde 1975 eingeführt und löste die rechtsstaatlich als bedenklich angesehene Polizeiaufsicht ab. Der Bewährungshilfe verwandt, soll sie dem Gedanken der Resozialisierung Rechnung tragen, aber mit ihren erweiterten Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten Straftaten verhindern und insbesondere relevante negative Sozialentwicklungen rechtzeitig feststellen sowie erforderliche Maßnahmen zur Abwehrhilfe ergreifen. Der Erfolg der Führungsaufsicht hängt ganz wesentlich von der inhaltlichen Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Bewährungshilfe und Führungsaufsichtsstelle, aber auch mit dem aufsichtsführenden Gericht ab.

Die Führungsaufsichtsstellen sind dem jeweiligen Landgericht zugeordnet. Die Leiterin/der Leiter der Aufsichtsstelle hat die Befähigung zum Richteramt, die Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufsichtsstelle werden von staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern wahrgenommen.

Die gesetzlichen Grundlagen der Führungsaufsicht ergeben sich aus dem Strafgesetzbuch und dem Jugendgerichtsgesetz sowie dem Betäubungsmittelgesetz und der Strafprozessordnung.

Fachbereich Führungsaufsicht des Landgerichtsbezirks

Gneisenaustraße 44 a
41061 Mönchengladbach
Tel.  02161 82360-0
Fax: 02161 82360-27

Fachbereich Gerichtshilfe

Die Gerichtshilfe nimmt vom Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss der Strafvollstreckung im Auftrag von Gerichten und Staatsanwaltschaften eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben wahr: Sie wird als Ermittlungsorgan im Ermittlungs- und Vollstreckungsverfahren tätig und kann wichtige Erkenntnisse zur Vorbereitung einer sachgerechten Entscheidung vermitteln, indem sie die Persönlichkeit, das soziale Umfeld und soziale Problemlagen wie Sucht, Verschuldung oder Arbeitslosigkeit von Beschuldigten erforscht. Sie kann Haftentscheidungshilfe bieten, wenn Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen werden, indem sie die sozialen Bindungen ermittelt, feststellt, ob ambulante oder stationäre Therapieeinrichtungen bereit sind, Betroffene aufzunehmen, oder bei der Regelung von Unterhaltsverpflichtungen oder Schulden helfen. Sie führt den Täter-Opfer-Ausgleich bei Erwachsenen durch. Die Gerichtshelferinnen und -helfer werden dort als unparteiische Vermittlungspersonen tätig. Um dieser nicht immer einfachen Aufgabe gerecht werden zu können, sind sie durch besondere Lehrgänge zu Konfliktschlichterinnen und Konfliktschlichtern ausgebildet worden. Die Gerichtshilfe vermittelt und überwacht gemeinnützige Arbeit oder wenn die Arbeit durch Gericht oder Staatsanwaltschaft besonders angeordnet worden ist.

Fachbereich Gerichtshilfe des Landgerichtsbezirks

Gneisenaustraße 44 a
41061 Mönchengladbach
Tel.  02161 82360-0
Fax: 02161 82360-27