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Apostillen und Legalisationen

Apostillen und Legalisationen sind verschiedene Formen der Beglaubigung von Urkunden und werden im internationalen Urkundenverkehr benötigt.

Weitere allgemeine Informationen hierzu erhalten Sie auf den Internet-Seiten externer Link, öffnet neues Browserfenster des Auswärtigen Amtes.

Wenn Sie die Erteilung einer Apostille oder einer Legalisation für Urkunden der Justizverwaltungsbehörden oder der ordentlichen Gerichte des Landgerichtsbezirks benötigen, wenden Sie sich bitte an:

  • Frau Justizamtsinspektorin Erz
    Zimmer  A 153
    Tel.: 02161 276-205
  • Herr Justizhauptsekretär Kind ( Vertreter )
    Zimmer A 138
    Tel.: 02161 276-244

    Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3 Arbeitstage.

 

Ergänzend möchten wir Sie noch auf Folgendes aufmerksam machen:

Für städtische Apostillen bzw. Legalisationen ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig

(Tel.: 0211 4752–023).

Für Apostillen bzw. Legalisationen betreffend Übersetzungen von Übersetzern ist das Landgericht, in dessen Bezirk der Dolmetscher/Übersetzer seinen Wohnsitz hat, zuständig.


 

© Der Präsident des Landgerichts, Mönchengladbach 2012