InhaltApostillen und LegalisationenApostillen und Legalisationen sind verschiedene Formen der Beglaubigung von Urkunden und werden im internationalen Urkundenverkehr benötigt. Weitere allgemeine Informationen hierzu erhalten Sie auf den Internet-Seiten Wenn Sie die Erteilung einer Apostille oder einer Legalisation für Urkunden der Justizverwaltungsbehörden oder der ordentlichen Gerichte des Landgerichtsbezirks benötigen, wenden Sie sich bitte an:
Ergänzend möchten wir Sie noch auf Folgendes aufmerksam machen: Für städtische Apostillen bzw. Legalisationen ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig (Tel.: 0211 4752–023). Für Apostillen bzw. Legalisationen betreffend Übersetzungen von Übersetzern ist das Landgericht, in dessen Bezirk der Dolmetscher/Übersetzer seinen Wohnsitz hat, zuständig. |
Zusätzliche Informationen |
© Der Präsident des Landgerichts, Mönchengladbach 2012