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Inhalt
Ambulanter sozialer Dienst der Justiz
Quelle: JHS Ralf Kremer
Seit dem 01. Juni 2008 gibt es den Ambulanten sozialen Dienst der Justiz mit den Fachbereichen
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Fachbereich Führungsaufsicht
Die Führungsaufsicht gibt Straftätern mit ungünstiger Sozialprognose eine Lebenshilfe für den Übergang in die Freiheit und überwacht die Straftäter
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Fachbereich Gerichtshilfe
Die Gerichtshilfe nimmt vom Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bis zum Abschluss der Strafvollstreckung im Auftrag von Gerichten und Staatsanwaltschaften eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben wahr:
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Zusätzliche Informationen
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