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Fachbereich Führungsaufsicht

Fachbereich Führungsaufsicht bei dem Landgericht Mönchengladbach

Die Führungsaufsicht gibt Straftätern mit ungünstiger Sozialprognose u.a. nach Verbüßung der Strafhaft oder dem Ende einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie einer Entziehungsanstalt eine Lebenshilfe für den Übergang in die Freiheit und überwacht die Straftäter.

Die Führungsaufsicht wurde 1975 eingeführt und löste die rechtsstaatlich als bedenklich angesehene Polizeiaufsicht ab. Der Bewährungshilfe verwandt, soll sie dem Gedanken der Resozialisierung Rechnung tragen, aber mit ihren erweiterten Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten Straftaten verhindern und insbesondere relevante negative Sozialentwicklungen rechtzeitig feststellen sowie erforderliche Maßnahmen zur Abwehrhilfe ergreifen. Der Erfolg der Führungsaufsicht hängt ganz wesentlich von der inhaltlichen Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Bewährungshilfe und Führungsaufsichtsstelle, aber auch mit dem aufsichtsführenden Gericht ab.

Die Führungsaufsichtsstellen sind dem jeweiligen Landgericht zugeordnet. Die Leiterin/der Leiter der Aufsichtsstelle hat die Befähigung zum Richteramt, die Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufsichtsstelle werden von staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern wahrgenommen.

Die gesetzlichen Grundlagen der Führungsaufsicht ergeben sich aus dem Strafgesetzbuch und dem Jugendgerichtsgesetz sowie dem Betäubungsmittelgesetz und der Strafprozessordnung.

Fachbereich Führungsaufsicht des Landgerichtsbezirks

Gneisenaustraße 44 a
41061 Mönchengladbach
Tel.  02161 82360-0
Fax: 02161 82360-27

 


 

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